Hartz IV: Kein Anspruch auf Mietkostenzuschlag aus religiösen Gründen (17.11.2017)

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass das Jobcenter nicht verpflichtet ist, die volle Miete für eine Wohnung zu übernehmen, die von einer streng religiösen Familie in Kenntnis der unangemessen hohen Kosten bezogen wurde, um in der Nähe des von ihnen besuchten Gotteshauses wohnen zu können.(SG Berlin, Beschluss vom 14.11.2017 – S 162 AS 14273/17 ER)