Hartz IV: Kein höheres Arbeitslosengeld II für Rückzahlung von Halbwaisen (20.02.2018)
Bezieht ein Empfänger von Hartz IV-Leistungen eine Halbwaisenrente, die auf die ALG II-Leistungen angerechnet wird, muss das Jobcenter dem Leistungsempfänger wegen der Anrechnung keinen Ausgleich zahlen, wenn die Halbwaisenrente zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgezahlt werden muss, weil die Voraussetzungen für den Bezug nicht mehr vorlagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz hervor.(SG Mainz, Urteil vom 09.02.2018 – S 10 AS 51/17)