Hartz IV: Kein Teilhabe-Zuschuss für außerschulischen Sprach- und Religionsunterricht (21.01.2019)

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass Schüler, die im Leistungsbezug der Jobcenter stehen, keinen Anspruch auf Teilhabeleistungen für außerschulischen Sprach- und Religionsunterricht haben. Dies gilt für Unterricht gleich welcher Sprache und Religion. Derartige Angebote dienen nicht der vom Gesetz geförderten kulturellen Bildung. Auch der Umstand, dass Unterricht in Gruppen stattfindet, genügt nicht dem…(SG Berlin, Urteil vom 12.12.2018 – S 155 AS 7716/15)