Hartz IV: Kfz-Freibetrag kann bei mehreren erwerbsfähigen Familienmitgliedern dennoch nicht mehrfach beansprucht werden (21.09.2017)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass der Kfz-Freibetrag bei der Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II auch dann nicht mehrfach beansprucht werden kann, wenn mehrere erwerbsfähige Familienmitglieder nur ein gemeinsames Auto haben.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 23.08.2017 – L 11 AS 35/17)