Hartz IV: Leistungsbezieher hat keinen Anspruch auf Übernahme von Tilgungsraten für Darlehen zur Finanzierung einer Eigentumswohnung (17.08.2018)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Bezieher von Arbeitslosengeld II regelmäßig keinen Anspruch auf die Übernahme von Tilgungsraten für ein Darlehen hat, das er zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung aufgenommenen hat.(SG Stuttgart, Urteil vom 05.03.2018 – S 4 AS 5298/15)