Hartz IV: Leistungsempfänger haben keinen Anspruch auf Wechsel des Sachbearbeiters beim Jobcenter (19.03.2018)
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass Arbeitslosengeld-II-Empfänger keinen Anspruch darauf haben, ihre Sachbearbeiter bei den Jobcentern selbst zu bestimmen oder auszuwechseln.(SG Mainz, Beschluss vom 14.03.2018 – S 10 AS 164/18 ER)