Hartz IV: Leistungsempfänger hat keinen Anspruch auf Entfernung des Mietvertrags aus der Akte des Jobcenters (24.03.2016)

Das Sozialgericht Leipzig hat die Klage einer „Hartz IV“-Bezieherin auf Entfernung ihres Mietvertrages aus der Akte des Jobcenters abgewiesen.(SozG Leipzig, Gerichtsbescheid vom 28.01.2016 – S 17 AS 2325/15)