Hartz IV: Mütter können auch nach erneuter Heirat Anspruch auf Alleinerziehendenzuschlag haben (30.04.2015)

Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass eine Mutter auch dann einen Anspruch auf den Alleinerziehendenzuschlag haben kann, wenn sie erneut verheiratet ist.(SozG Osnabrück, Urteil vom 28.04.2015 – S 31 AS 41/14)