Hartz IV: Nicht verfügbares Guthaben auf Sparkonto kann vom Jobcenter nicht zur Deckung des Lebensunterhalts angerechnet werden (28.10.2014)
Das von einer Großmutter für ihren Enkel bei dessen Geburt angelegte Sparkonto führt nicht zu einem Wegfall der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II, wenn die Großmutter das Sparbuch nie aus der Hand gegeben hat und die Schenkung unter der Auflage erfolgte, dass der Enkel erst ab seinem 25. Lebensjahr über das Guthaben verfügen soll. In diesem Fall ist das Guthaben des Sparkontos nicht als Vermögen des minderjährigen…(SG Karlsruhe, Urteil vom 16.10.2014 – S 13 AS 735/14)