Hartz IV-Regelbedarf für 2017 verfassungsgemäß (11.07.2017)
Der seit dem 1. Januar 2017 geltende Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts für alleinstehende Langzeitarbeitslose in Höhe von 409 Euro monatlich entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.(SG Dortmund, Urteil vom 21.06.2017 – S 58 AS 5645/16)