Hartz IV: Vermieter hat keinen Anspruch auf Direktzahlung der Wohnungsmiete durch das Jobcenter (02.09.2015)
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Vermieter nicht verlangen kann, die Miete vom Jobcenter direkt zu erhalten, wenn ein Empfänger von ALG II-Leistungen die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht an den Vermieter weiterleitet.(Bayerisches LSG, Beschluss vom 05.08.2015 – L 7 AS 263/15)