Hartz IV: Zu großes Haus muss als verwertbares Vermögen verkauft werden (18.10.2016)
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) dazu verpflichtet sein können, ihr selbst genutztes Eigenheim als verwertbares Vermögen zu verkaufen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn das Haus im Verhältnis zu der dort lebenden Anzahl an Personen zu groß ist.(BSG, Urteil vom 12.10.2016 – B 4 AS 4/16 R)