Haus des Ehemannes muss für Pflege der Ehefrau eingesetzt werden (09.11.2018)

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass für die Betreuung einer Bewohnerin eines stationären Pflegeheims kein Anspruch auf Pflegewohngeld besteht, wenn deren Ehemann Alleineigentümer eines Hauses ist, aus dessen Verwertung die Investitionskosten gedeckt werden könnten. Dies gilt auch, wenn die Heimbewohnerin zur Verfügung über das Haus nicht berechtigt ist und ihr Ehemann sich…(OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2018 – 12 A 3076/15)

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