Hauseigentümer muss E-Ladesäule vor seinem Grundstück dulden (12.07.2024)

Ein Hauseigentümer muss grundsätzlich die Errichtung einer E-Ladesäule vor seinem Grundstück am öffentlichen Straßenrand hinnehmen. Die mit der Nutzung typischerweise entstehenden Beeinträchtigungen sind von ihm zu dulden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2022 – OVG 1 S 28/22)