Heimliche Filmaufnahmen in Umkleidekabine der Angestellten rechtfertigen Entziehung der kassenärztlichen Zulassung (02.01.2018)
Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass einem Zahnarzt, der heimlich in der Umkleidekabine von seinen Angestellten Filmaufnahmen erstellt hat, zu Recht die Kassenärztlich Zulassung entzogen wurde.(Thüringer LSG, Urteil vom 20.11.2017 – L 11 AK 807/16)