Heimliche Observation eines Betriebsratsvorsitzenden während der Arbeitszeit durch Detektiv kann Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro rechtfertigen (31.08.2017)
Wird ein Betriebsratsvorsitzender während seiner Arbeitszeit von einem Detektiv observiert, so liegt darin allein aufgrund der langen Dauer der Observation, eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dies kann eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.(LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2017 – 5 Sa 449/16)