Heißluftballon-Sportpilot kein angemessenes Hobby für Hartz IV-Empfänger (19.09.2017)
Einkünfte aus einem Hobby sind bei der Berechnung von Hartz IV-Leistungen ohne Gegenrechnung der für das Hobby angefallenen Ausgaben zu berücksichtigen, wenn die Ausübung des Hobbys für einen SGB II-Leistungsbezieher unangemessen ist. Dies entschied das Sozialgericht Halle.(SG Halle, Urteil vom 18.10.2016 – S 17 AS 1033/14)