Heizkostenrückzahlung führt nicht immer zur Kürzung von Hartz IV (26.11.2015)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Rückzahlungen aufgrund zu hoher Heizkostenvorauszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu geringeren SGB II-Leistungen führen. Zwar sehe das Gesetz auf den ersten Blick eine leistungsmindernde Anrechnung solcher Guthaben vor, wenn sie an Arbeitslosengeld II-Empfänger ausgekehrt werden. Das Landessozialgericht hat nun aber…(LSG Niedersachsen, Urteil vom 23.09.2015 – L 13 AS 164/14)