Hepatitis B als Berufskrankheit bei Feuerwehrleuten anzuerkennen (29.06.2023)

Die Hepatitis B-Erkrankung eines Feuerwehrmanns kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.(BSG, Urteil vom 22.06.2023 – B 2 U 9/21 R)

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