Hessisches Landesarbeitsgericht verneint Rechtswidrigkeit des Streiks bei der Deutschen Lufthansa AG (21.10.2014)
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die Rechtswidrigkeit der Streiks bei der Deutschen Lufthansa AG verneint und entsprechende Anträge der Deutsche Lufthansa AG gegen die Vereinigung Cockpit e.V. zurückgewiesen, mit denen der Streik am 20. und 21. Oktober 2014 untersagt werden sollte.(Hessisches LAG, Beschluss vom 21.10.2014 – 9 TA 573/14)