Hinterbliebenenversorgung: Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters durch Altersabstandsklausel gerechtfertigt (11.12.2018)

Sieht eine Versorgungsregelung vor, dass die Hinterbliebenenversorgung eines jüngeren hinterbliebenen Ehepartners für jedes volle über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds der Ehegatten um 5 % gekürzt wird, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.(BAG, Urteil vom 11.12.2018 – 3 AZR 400/17)