Hirnschädigung kann zum Erhalt des Merkzeichens „Blind“ im Schwerbehindertenausweis berechtigen (18.12.2017)

Eine Beeinträchtigung des Sehorgans ist nicht Voraussetzung für die Eintragung des Merkzeichens „Bl“ im Schwerbehindertenausweis. Auch eine Hirnschädigung kann beispielsweise einen Anspruch auf Erhalt des Merkzeichens begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 22.11.2017 – L 13 SB 71/17)