Hochdosis-Influenza-Impfstoff: Pharmaunternehmen unterliegt vor Gericht (28.07.2022)
Die Verordnung, die das Impfen von Versicherten über 60 Jahren auch mit konventionellenn Influenza-Impfstoffen befristet weiterhin ermöglicht, ist nicht außer Vollzug zu setzen. Das Pharmaunternehmen, die den einzigen bislang zugelassenen Hochdosis-Influenza-Impfstoff vertreibt, hat keinen Anspruch auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung. Dies entschied in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren das Hessischen Landessozialgerichts.(Landessozialgericht Hessen, Beschluss vom 26.07.2022 – L 8 KR 125/22 B ER)