Honorarrückforderung wegen Vorteilsgewährung durch Laborarzt gerechtfertigt (03.08.2016)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Laborarzt dann rechtswidrig gegenüber der Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen abrechnet, wenn er Laborleistungen erbringt, nachdem er der überweisenden Vertragsärztin eine Gegenleistung für die Überweisung von Untersuchungsmaterial versprochen hat. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen kann dann das Honorar zurückfordern.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 08.06.2016 – L 3 KA 6/13)