Illegale Arbeitnehmerüberlassung im ARD-Hauptstadtstudio (10.10.2014)

Darüber, wer Arbeitgeber eines Tonassistenten war und ob er im Rahmen seiner Tätigkeit von April 2007 bis Dezember 2010 der Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung unterlag, musste nunmehr das Sozialgericht entscheiden.(SG Berlin, Urteil vom 28.08.2014 – S 81 KR 280/12)