Immuntherapie mit BG-Mun gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (05.11.2019)
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass neben der Frequenztherapie nach Dr. Rife auch die Immuntherapie mit BG-Mun nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. BG-Mun ist kein arzneimittelähnliches Medizinprodukt, sondern ein funktionelles Lebensmittel ohne wissenschaftlich belegte spürbar positive Entwicklung auf den Krankheitsverlauf.(LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.06.2019 – L 11 KR 1738/19 ER-B)