In Privatwohnung abgeschlossener Aufhebungsvertrag kann nicht widerrufen werden (07.02.2019)
Eine Arbeitnehmerin kann einen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendetn wird (Aufhebungsvertrag), auch dann nicht widerrufen, wenn er in ihrer Privatwohnungn abgeschlossen wurde. Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch unwirksam sein,n falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.(BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18)