In Probezeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit gekündigter Arbeitnehmer kann über das Arbeitsverhältnis hinaus Anspruch auf Lohnfortzahlung haben (28.07.2015)
Wird ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit gekündigt, so steht ihm über das Arbeitsverhältnis hinaus dann ein Anspruch auf Lohnfortzahlung zu, wenn vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses die vierwöchige Wartezeit (§ 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz) abgelaufen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor.(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.02.2014 – 5 Sa 324/13)