In Spanien lebender deutscher Rentenbezieher hat vorläufig Anspruch auf Blindengeld (23.12.2019)

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit einem Eilbeschluss den Landschaftsverband Westfalen-Lippe verpflichtet, einem in Spanien wohnenden deutschen Staatsangehörigen, der Rentenleistungen aus der deutschen Rentenversicherung bezieht, vorläufig Blindengeld nach dem nordrhein-westfälischen Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) zu zahlen.(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2019 – 12 B 108/19)