Integrationshelfer für Nachmittagsbetreuung in Offener Ganztagsschule nicht ausgeschlossen (06.12.2018)
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass behinderte Kinder gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer (Schulbegleiter) als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung auch für Angebote der Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule haben können.(BSG, Urteil vom 06.12.2018 – B 8 SO 4/17 R und B 8 SO 7/17 R)