Isolierter Korbhenkelriss des Innenmeniskus kann nicht als weitere Unfallfolge anerkannt werden (12.09.2018)
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein isolierter Korbhenkelriss des Innenmeniskus nicht als weitere Unfallfolge anerkannt werden kann, da ein unfallbedingter Innenmeniskusschaden stets auch den Nachweis weiterer unfallbedingter Verletzungen am Kapsel-Band-Apparat des geschädigten Kniegelenks voraussetzt.(SG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 08.08.2018 – S 1 U 3722/17)