Jobcenter darf für Online-Bewerbungen pauschale Kostenerstattung vorsehen (20.08.2018)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass das Jobcenter dazu berechtigt ist, die Kostenerstattung für Online-Bewerbungen pauschal in einer ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift festzulegen. Es widerspricht nicht dem Zweck des Gesetzes, wenn bei Online-Bewerbungen eine pauschale Kostenerstattung (hier in Höhe von 0,20 €) vorgesehen ist, die betragsmäßig deutlich unter der für schriftliche Bewerbungen…(SG Stuttgart, Urteil vom 10.01.2018 – S 25 AS 7039/14)