Jobcenter hat keinen Ersatzanspruch gegen 12-jährige Erbin eines Hartz IV-Empfängers (17.02.2017)
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass das Jobcenter von einem 12 Jahre alten Kind nach dem Tod des Vaters nicht 20.000 Euro Hartz IV-Leistungen zurückfordern darf. Zum einen würde die Forderung für das Kind des Verstorbenen eine unzumutbare Härte darstellen. Zum anderen hätte das Jobcenter aufgrund einer Erkrankung des Leistungsempfängers früher auf dessen Rentenantrag wegen Erwerbsunfähigkeit und damit…(SG Heilbronn, Urteil vom 15.12.2016 – S 3 AS 682/15)