Jobcenter: Hausverbot nur bei massiver oder nachhaltiger Störung (28.11.2017)
Bei einem einmaligen Verstoß gegen das Lichtbildaufnahmeverbot in den Räumen des Jobcenters ist ein Hausverbot für mehr als 18 Monate unverhältnismäßig. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit das Hausverbot ausgesetzt.(SG Dortmund, Beschluss vom 09.11.2017 – S 30 AS 5263/17 ER)