Jobcenter ist nicht zur pauschalen Überprüfung aller Bescheide eines Leistungsempfängers verpflichtet (25.04.2016)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein gegen die Bescheide des Jobcenters gestellter Überprüfungsantrag konkret begründet sein muss. Zwar ist es eine Besonderheit im Sozialrecht, dass grundsätzlich jeder Bescheid überprüftn werden kann, auch wenn nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt wurde, sondern der Bescheid bestandskräftig ist. Allerdings muss ein solcher Überprüfungsantrag…(LSG Niedersachsen, Urteil vom 23.02.2016 – L 11 AS 1392/13)