Jobcenter muss Anschaffungskosten für gebrauchten PC und preiswertesten Microsoft-Office-Paket übernehmen bei Besuch einer Berufsfachschule mit IT-Schwerpunkt (22.11.2019)
Bei einem Besuch einer Berufsfachschule mit einem IT-Schwerpunkt muss das Jobcenter gemäß einer entsprechenden verfassungskonformen Anwendung von § 21 Abs. 6 SGB II die Kosten für die Anschaffung eines gebrauchten PCs und des preiswertesten Microsoft Office-Pakets übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Mainz entschieden.(SG Mainz, Beschluss vom 07.10.2019 – S 14 AS 582/19 ER)