Jobcenter muss bei Lebensgemeinschaft mit einkommens- und vermögensloser EU-Ausländerin Unterkunftskosten in voller Höhe übernehmen (13.01.2017)
Das Sozialgericht Leipzig hat entschieden, dass durch das Jobcenter die vollen Kosten einer Wohnung zu übernehmen sind, wenn diese von einer Lebensgemeinschaft aus einem Deutschen und einer EU-Ausländerin bewohnt wird und letztere einkommens- und vermögenslos ist.(SozG Leipzig, Urteil vom 10.10.2016 – S 17 AS 1584/13)