Jobcenter muss bei marktengem Wohnraum höhere Miete übernehmen (30.10.2023)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass das Jobcenter bei besonders schwer verfügbaren, behindertengerechten Wohnungen auch Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze übernehmen muss.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 13.10.2023 – L 13 AS 185/23 B ER)