Jobcenter muss Hartz IV-Bezieher Heizkosten nachzahlen (04.07.2016)
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass das Computerprogramm „Heikos 2.0“ der Stadt Heilbronn zur Berechnung angemessener Heizkosten ungeeignet ist und das Jobcenter eine Bezieher von Hartz IV-Leistungen daher Heizkosten nachzahlen muss.(SG Heilbronn, Urteil vom 23.06.2016 – S 15 AS 2759/12)