Jobcenter muss Hartz-IV-Empfängerin nach Fehlgeburt weiterhin ungekürzte Miete für angeblich zu teure Wohnung zahlen (29.03.2016)

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass das Jobcenter einer Hartz-IV-Empfängerin nach einer Fehlgeburt weiter die ungekürzte Miete für eine angeblich zu teure Wohnung zahlen muss. Die Aufforderung des Jobcenter, die Unterkunftskosten auf eine angemessene „Kaltmiete“ zu senken, erklärte das Gericht ebenfalls für missverständlich.(SG Heilbronn, Urteil vom 14.12.2015 – S 5 AS 204/14)