Jobcenter muss keine Börsentermingeschäfte finanzieren (24.03.2017)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Grundsicherungsempfänger nach dem SGB II keinen Anspruch auf Förderung einer Selbständigkeit hat, die im erhofften Gewinn aus Börsentermingeschäften besteht.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 13.12.2016 – L 7 AS 1494/15)