Jobcenter muss keine Mehrbedarfe für FFP2- Masken zahlen (03.03.2021)

Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (sog „Hartz IV“) vom Jobcenter keine zusätzlichen Zahlungen für den Erwerb von FFP2-Masken verlangen dürfen.(SG Dresden, Beschluss vom 01.03.2021 – S 29 AS 289/21 ER)

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