Jobcenter muss keinen Stromzähler für Warmwasserboiler zahlen (25.10.2022)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass für die Übernahme der Kosten eines separaten Stromzählers für die Warmwasserbereitung keine Rechtsgrundlage zu Lasten des Grundsicherungsträgers besteht.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 27.09.2022 – L 11 AS 415/22 B ER)