Jobcenter muss Kosten für Fahrten zum Kindergarten nicht übernehmen (02.02.2016)

Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass das Jobcenter Mainz die Kosten für die Beförderung eines Kindes zur Kindertagesstätte nicht übernehmen muss.(SG Mainz, Urteil vom 28.01.2016 – S 8 AS 1064/14)