Jobcenter muss Kosten für Hochzeitsfeier nicht übernehmen (06.06.2018)
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass das Jobcenter die Kosten für die Hochzeitsfeier eines im Arbeitslosengeld II-Bezug stehenden Paares nicht bezahlen muss.(SG Mainz, Beschluss vom 17.05.2018 – S 10 AS 777/17)
