Jobcenter muss Kosten für Schüleraustausch nicht als Bedarf für Bildung und Teilhabe übernehmen (21.08.2018)

Ein Schüleraustausch, bei dem mehrere Schüler einer Jahrgangsstufe für mehrere Tage oder Wochen ins Ausland reisen und der nicht von der Gesamtlehrerkonferenz mit Einverständnis der Schulkonferenz beschlossen worden ist, stellt keine mehrtägige Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen dar. Die den betroffenen Schülern entstehenden Aufwendungen müssen daher nicht vom Jobcenter als Bedarf…(SG Stuttgart, Beschluss vom 20.09.2017 – S 12 AS 4934/17 ER)