Jobcenter muss Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen übernehmen (15.01.2018)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen vom Jobcenter zu übernehmen sind.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 11.12.2017 – L 11 AS 349/17)