Jobcenter muss Miete für Zimmer im Elternhaus nicht übernehmen (18.08.2017)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft durch den SGB II-Träger nicht besteht, wenn unter Familienangehörigen ein Mietvertrag mit entsprechender Mietzinsregelung nur abgeschlossen wurde, um den Mietzins wiederum vom Jobcenter als Kosten der Unterkunft erhalten zu können.(SG Stuttgart, Urteil vom 23.03.2017 – S 2 AS 7218/13)