Jobcenter muss Mutter eines Neugeborenen Babybettwäsche zum Wechseln bezahlen (31.07.2015)
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass das Jobcenter der Mutter eines Neugeborenen Babybettwäsche zum Wechseln bezahlen muss. Hierauf besteht hygienebedingt Anspruch, da das Abdecken verschmutzter Stellen der Bettwäsche mit einem Handtuch als unzumutbar anzusehen ist.(SG Heilbronn, Urteil vom 28.07.2015 – S 11 AS 44/15)