Jobcenter muss Nachforderung aus Betriebskostenabrechnung für ehemals vom Leistungsbezieher bewohnte Wohnung übernehmen (01.03.2018)
Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass Nachforderungen von Betriebskosten für eine von einem Leistungsempfänger ehemals bewohnte Wohnung vom Jobcenter zu übernehmen sind.(SG Detmold, Urteil vom 28.11.2017 – S 23 AS 1759/16)